Das ganze bezieht sich auf erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeug,also solche die für eine Typengenehmigung überhaupt erstmal vorgestellt werden, nicht für bereits zugelassene Fahrzeug. Damit ist nicht die Erstzulassung auf eine Halter gemeint.
Solch eine änderung kann nicht auf Fahrzeuge angewendet werden die schon eine Typengenehmigung haben!!!!!
Als Motorradjunge finde ich das schon sch...e.
Aber wird doch lustig, wenn dann in der Bild zu lesen ist " Ältere Frau hatte Herzinfarkt, weil ein Auto gehupt hat"
Ich selber habe nicht unbedingt etwas dagegen wenn ein Auto einen anderen Klang als normal hat, schlimm ist halt nur, wenn das ganze übertrieben wird...
Hatte selber einen ed9 der ca 97 db hatte aber nur unter Last und entsprechender drehzahl.
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