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Thema: Ab wann muss man ein Auto als Unfallauto deklarieren?!

  1. #31
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    das erklär ich dir gern persönlich beim nächsten ajr meet...gebastelt ist gebastelt egal ob oem oder gfk oder sonst was...ist wie spooniy´s versuch n facelift 911er aus ner steno 0815 bude zu "zaubern" ist wie ne ek stoßstange an nen eg zu friemeln- nix anderes ausser den versuch was besseres aus seinem alten haufen raus zu holen! egal ob evklo honda oder porsche


    @ rova ken block für arme verschnitt..bitte nicht falsch verstehen,aber kannst du das grün auf grau da bei dir irgendwie beheben anstatt irgendwelche stoßstangen? danke! greetz casi
    Geändert von CivicCasi (08.03.2012 um 08:54 Uhr) Grund: napoleon

  2. #32

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    Selbst für den eigenen Gebraucht gekauft: So um die 10.
    Dabei gewesen: unzählige.

    Das ist aber auch in keinster Weise relevant, da es heir um rechtliche Grundelagen geht die, wie man hier schön sieht, nichts mit dem Alltag zu tun haben müssen - beim Rechtsstreit sieht alles anders aus: Da kann noch so oft "gekauft wie gesehen", "Schlachtwagen", "kaputtes Stück", etc drin stehen wie will.

  3. #33
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    mikec

  4. #34
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    Avatar von El-Tobito
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    ich verstehe langsam nicht warum es sich hier ein paar leute so schwer machen.

    es geht, egal ob es sich um einen unfallwagen handelt, oder ein fahrzeug an dem schönheitsreperaturen durchgeführt worden sind, oder teile aufgrund des eigenen geschmacks getaucht worden sind lediglich um eine ganz banale sache.

    es ist, zur sicherheit der eignen person, erforderlich im kaufvertrag klare verhältnisse zu schaffen, dass setzt zwingend vorraus das man den zustand des zu verkaufenen gutes klar festlegt.

    nur dann aber auch nur dann ist man auf der sicherern seite.

  5. #35
    Avatar von Mercury_MB3
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    ich denke, es ist doch so:

    verkauft man selbst einen wagen sollte man einfach ehrlich sein und alles (!) erwähnen, was an dem wagen verändert/repariert wurde.
    man hat davon eigentlich keine nachteile solange man ehrlich ist und jeder schaden behoben wurde. ist das nicht der fall, steht nunmal eine wertminderung fest.
    ich für meinen teil habe zum bsp lieber ein auto, mit dem der besitzer mal gegen die garage gefahren ist (um mal bei dem beispiel zu bleiben) und der deswegen eine NEUE stoßstange oder neuen lack bekommen hat, als einer ohne schaden, wo die stoßstange verschiedene kratzer und schleifer über die jahre kassiert hat. es muss aber alles so sein, dass kein schaden übrig bleibt.
    dann dürfte da für vernünftig denkende kein problem liegen.
    das gebietet einfach der anstand, oder wie die rechtssprechung es ausdrückt, die "verpflichtung gegenüber treu und glauben".

    ich weiß garnicht, was hier jetzt eigentlich diskutiert wird. letztendlich wird es doch so gehandhabt, dass man in einer anzeige einfach sämtliche schäden die noch verhanden sind und die relevanten reperaturen aufzählt. die formulierung "unfallfahrzeug" wird fast nie verwendet, eigentlich nur noch im falle von derb beschädigten, die nur noch zum neuaufbau oder schlachter taugen.
    jeder interessent kann dann für sich entscheiden, ob er den zustand als ordentlich erachtet oder nicht.

    leute die top zustand reinschreiben und bei der besichtigung dann ne gammelbude präsentieren nachdem man mehrere stunden dahin gefahren ist, also einfach unehrliche bastarde sind, stehen natürlich auf einem ganz anderen blatt.

  6. #36
    Avatar von Corny
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    Rova...mal ein Fallbeispiel...ich hoffe, du verstehst es...

    Du baust deine Front um (aus welchem Grund auch immer!).
    In keiner Silbe erwähnst du dies im Vertrag oder beim Verkauf, weil du es nicht als wichtig empfindest.
    Der Käufer bekommt irgendwann mit, dass die Front mal getauscht wurde (Es gibt IMMER Spuren, wenn mal was getauscht oder repariert oder sonstig gemacht wurde!).
    In dem Fall kann der Käufer DIR unterstellen, dass es ein Unfall gab, den DU nicht erwähnt hast und dann musst DU erstmal nachweisen, dass das NICHT so ist...
    Jetzt verstanden?
    Sobald du ein Teil, was von WERK her am Auto verbaut wurde, änderst, solltest du dies auch angeben...selbst wenn durch eine Rückrufaktion etwas geändert wird.
    JEDE Veränderung am Fahrzeug, solange es keine Wertsteigerung ist (was bei manchen Fällen geregelt ist) führt zu einer Wertminderung.
    Und dabei ist es auch egal, wie DU das siehst...wenn du denkst, du steigerst den Wert damit, dann muss das der Käufer nicht auch so sehen.

    Mir persönlich ist es auch egal, ob es einen Unfall gab, WENN der Schaden fachgerecht beseitigt wurde.
    Hab selber das grad erst durch...mein Passat hatte einen Unfallschaden, wo eine Tür mit gewechselt wurde und da selbst in der VW Fachwerkstatt gepfuscht wurde...da wurden Abdeckungen vergessen, Kabel nicht mit angeschlossen oder einfach nicht richtig lackiert, so dass es an der Stelle anfängt zu rosten...

    Es geht bei der Bezeichnung "Unfallwagen" einfach um eine Wertminderung und eine Information an den Käufer, dass er über das Auto bescheid weiß. Und aus diesem Grund sollte man einfach ALLES angeben, was am Fahrzeug gemacht wurde, egal ob verschuldet, aus Optikgründen, Bagatellschäden oder Aufwertungen...macht man es nicht, kann im Nachhinein einem schön ein Strick draus gedreht werden...

    Jetzt klar?


    Schlaf gut Armin

  7. #37
    Avatar von feiny
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    Nun Ronny jetzt weisst du auch warum du immer bei Mobile ABSOLUTE TOP ZUSTAND liest und wenn du dann hinfährst um dir die Karre anzuschauen bekommst du den Brechreiz und im möglichen darauf folgenden Kaufvertrag steht dann drin was alles an der karre vermurkst ist. Die Händler haben gar keine Wahl den würden sie es gleich in die Beschreibung rein schreiben würde gar keine Sau mehr dahin fahren um sich die Gurke an zu schauen. Leute wollen das offensichtlich so haben... dann darf man sich aber auch nicht beschweren wenn man 500 km Quer durch die Pampa gefahren ist um dann fest zu stellen das "Top Zustand" reine Definitionssache ist. (Und NEIN die Kosten für die sinnlose Fahrerei übernimmt dir keiner auch wenn hier gleich wieder Experten aufschreien werden!!)

    Wenn ich nicht selbst schon etliche male hunderte von Km sinnlos gefahren wäre um mich zu ärgern würde ich das heute vielleicht sogar anders sehen.

  8. #38
    Avatar von Corny
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    Warum sollte die Kosten für die Fahrerei auch irgendwer übernehmen?


    Schlaf gut Armin

  9. #39

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    Man sieht doch immer wieder recht deutlich was für eine große Diskrepanz zwischen vermeidlichem Wissen und rechtlicher Grundlage besteht.
    Der Kerngedanke hinter der sache sollte nun offen liegen.

    ... und nein, deine Busfahrkarte musst du schon selbst bezahlen.

  10. #40
    Avatar von feiny
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    Zitat Zitat von Corny Beitrag anzeigen
    Warum sollte die Kosten für die Fahrerei auch irgendwer übernehmen?
    Du wirst lachen, wenn du ein bisschen nachliest gibt es verbreitet diverse male die Meinung dazu das es so wäre. Völliger Quatsch aber viele glauben das noch....

  11. #41
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Zitat Zitat von CivicCasi Beitrag anzeigen
    das erklär ich dir gern persönlich beim nächsten ajr meet...gebastelt ist gebastelt egal ob oem oder gfk oder sonst was...ist wie spooniy´s versuch n facelift 911er aus ner steno 0815 bude zu "zaubern" ist wie ne ek stoßstange an nen eg zu friemeln- nix anderes ausser den versuch was besseres aus seinem alten haufen raus zu holen! egal ob evklo honda oder porsche


    @ rova ken block für arme verschnitt..bitte nicht falsch verstehen,aber kannst du das grün auf grau da bei dir irgendwie beheben anstatt irgendwelche stoßstangen? danke! greetz casi
    Schönes Niveau hast du da, Klasse mich so zu betiteln obwohl du mich garnicht kennst. Sarkasmus und Beleidigung ist für dich in einem Forum die beste Lösung um eine ordentliche Diskussion zu führen wa?!?!

    Und nein du hast Unrecht, wenn ich ne Heckschürze von nem EVO 9 an nen EVO 8 baue, ist das 100% passend weil es das gleiche Auto ist. Von EK zu EG ist ein anderes Modell, das ist was ganz anderes, das ist eine bauliche Veränderung, ein EG ist nie mit einer EK Schürze gepüft bzw. eine ABE erteilt worden. Ein EVO Modell CT0 ist hingegen mit beiden Schürzen geprüft, somit ist es keine Bastelbude wenn man sich diese Schürze oder diese Rückleuchten oder Fronleuchten umbaut. Wenn ich die Scheinwerfer aufmachen und die Inlays schwarz lackiere, DANN ist es gebastelt und baulich verändert, aber nicht wenn ich die Scheinwerfer tausche. Im Grunde dürfte ich sogar links mit nem EVO8 und rechts mit nem EVO9 Scheinwerfer rumfahren.

    Du hast 0 Plan, machst mich aber dumm an, kannst du das bitte unterlassen, das tut einer Konversation in einem Forum nicht gut.

    Und nein ich werde es nicht ändern, da ich Händler bin und Werbung auffällig sein soll. Denke das solltest du auch verstehen (können).

    Zitat Zitat von Corny Beitrag anzeigen
    Rova...mal ein Fallbeispiel...ich hoffe, du verstehst es...

    Du baust deine Front um (aus welchem Grund auch immer!).
    In keiner Silbe erwähnst du dies im Vertrag oder beim Verkauf, weil du es nicht als wichtig empfindest.
    Der Käufer bekommt irgendwann mit, dass die Front mal getauscht wurde (Es gibt IMMER Spuren, wenn mal was getauscht oder repariert oder sonstig gemacht wurde!).
    In dem Fall kann der Käufer DIR unterstellen, dass es ein Unfall gab, den DU nicht erwähnt hast und dann musst DU erstmal nachweisen, dass das NICHT so ist...
    Jetzt verstanden?
    Und ebenso NEIN!!! Es gibt keinerlei Spuren beim Umbau der Teile weil sie 1 zu 1 passen und das Modell, wie oben erwähnt, das gleiche ist. Und nochmals nein, ICH bin nicht in der Beweißpflicht, sondern der Käufer!!! Wenn es keine Spuren eines Unfalls unter der Schürze gibt, weil es da nichts erwischt hat, muss er mir beweisen das es dort einen Unfall gegeben hat. Und selbst wenn er mit Anwalt und Zeugen und was weiß ich, es durchboxt das die Schürze wegen einer Schramme getauscht wurde (aber sonst nichts in Mitleidenschaft gezogen wurde), wird er keine Chance auf Entschädigung haben.

    Ich habe schon 28 Autos verkauft und 31 gekauft, was meinst du was ich das schon alles durchgemacht habe. Ich zieh mir das ja nicht aus der Nase, das sind Erfahrungen. Jeder Richter unteilt anders, das ist klar, aber es wird wegen solchen "kleinen" Schäden nie ein Fass aufgemacht, es wird eingestellt, fertig. Da könnt ihr hoffen und täumen wie ihr wollt, das ist nun mal so.

    Bei größeren Schäden ist es klar und legitim, da würde ich genauso handeln, aber manche Dinge sind einfach ein Witz.

    Es geht auch nicht darum, ob ne Haube schonmal nachlackiert wurde und das dem Käufer besser gefällt als eine im Originallack, aber verkratzt und von Steinschlägen durchsiebt, je nach dem WIE es gemacht wurde ist es wertsteigernd oder wertmindernd, das kann man pauschal nicht sagen, das kommt auf die Arbeit an und muss man von Fall zu Fall entscheiden und sehen.

  12. #42
    now - roadster wurst Avatar von RX7-WUAST
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    WIMRE war die gesetzliche Grundlage doch -> wenn ein Schaden an tragenden Teilen/Rahmen vorliegt -> Unfallfahrzeug.
    Wenn nur "Blechschaden" -> dann darf das Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei deklariert werden - muss jedoch nicht als Unfallfahrzeug angegeben werden.

    Und "Bastlerfahrzeug/Privatverkauf" hat doch ne rechtliche Bedeutung - das "gekauft wie gesehen" nicht mehr oder?

  13. #43
    Avatar von Corny
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    Ok, ich lass es...es ist sinnlos


    Schlaf gut Armin

  14. #44
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    Avatar von El-Tobito
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    oh nee ich kanns nicht lassen.

    wenn du dir schürze eines baugleichen aber anders ausgestatteten fahrzeug an deines schraubst, veränderst du den zustand vom wagen, ob diese teile deiner ansicht nach nicht als verbastelt gelten, interessiert niemanden, wirklich niemand!!!
    du kannst nicht davon ausgehen das jeder dein wissen teielt, tust du aber und du solltest aufpassen das es dir nicht auf die füße fällt.

    nur weil ich jeden tag durch den bärenkäfig zur arbeit laufe, kann ich nach dem 1000 mal trotzdem nicht davon ausgehen das mich die bären nicht fressen, auch wenn es 999 mal ohne probleme war!

  15. #45
    AmtsinhaberAlfafahrer e.V. Mitglied Avatar von äktschenändi
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    Zitat Zitat von RX7-WUAST Beitrag anzeigen
    Und "Bastlerfahrzeug/Privatverkauf" hat doch ne rechtliche Bedeutung - das "gekauft wie gesehen" nicht mehr oder?
    "Bastlerfahrzeug" oder "verkaufe das Fahrzeug als defekt" hat keine rechtliche Bedeutung. Beim Privatverkauf muss man sich von der Gewährleistung frei sprechen, dann hat man da seine Ruhe.

    Wenn ein Unfall verschwiegen wird, muss nicht nur der Verkäufer beweisen, das er davon nix wusste, sondern der Käufer muss dem Verkäufer arglist dahingehend beweisen!

    Wenn ich in einen Unfall verwickelt bin, wo zB ich anschließend nur meine Stoßstange tauschen muss, würd ich das Auto NICHT als "Unfallwagen" angeben, jedoch dem Käufer natürlich sagen "Es gab da mal einen Unfall, wo aber NUR die Stoßstange getauscht werden musste."
    Isse Alfa, isse kapuuutt
    Isse BMW, isse auch kaputt

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