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Thema: Ab wann muss man ein Auto als Unfallauto deklarieren?!

  1. #1
    Passbildfotograf e.V. Mitglied Avatar von voli
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    Standard Ab wann muss man ein Auto als Unfallauto deklarieren?!

    Guten Morgen,

    da ich mir demnächst ein Auto kaufen will bin ich derzeit auf Besichtigungstour.
    Bei einem Auto war sichtbar eine Tür nachlackiert worden (Farbunterschied) ist aber als Unfallfrei angegeben.

    Ab welchem Schaden muss der Verkäufer das Auto denn als Unfallfahrzeug anbieten oder auf Vorschäden hinweisen?

    Ich hab im Hinterkopf, wenn nur nachlackiert und repariert ohne auswechseln = Unfallfrei?

    Klärt mich auf...

    gruß

  2. #2
    B-90P forever Avatar von pjoeht
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    Ich meine, dass es auch so war, dass ein von einer Fachwerkstatt mit Originalteilen reparierter Schaden nicht angegeben werden muss. War zumindest bei nem Kumpel so. Tür + Kotflügel kaputtgefahren, zu Mercedes gebracht und voila "unfallfrei"

  3. #3
    Avatar von Corny
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    Ich glaube gelesen zu haben, dass sogar kleinste Unfälle angegeben werden müssen...
    Hab grad so einen Fall durch...wurde auch in ner Fachwerkstatt behoben, aber trotzdem als Unfallschaden gelistet.


    Schlaf gut Armin

  4. #4
    alter Sack e.V. Mitglied Avatar von fischi
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    Spätestens wenn Teile ausgetauscht werden, ist das ein Unfallschaden. Und wenn die Reparatur ordentlich ausgeführt wurde, dann wird der Verkäufer das auch anstandslos als solchen nennen. Alles andere ist hinterlistig und deutet auf Leichen im Keller hin.
    Aus dem Alter bin ich raus.

  5. #5
    AmtsinhaberAlfafahrer e.V. Mitglied Avatar von äktschenändi
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    Naja, die einen sagen:

    "Im Allgemeinen wird als Faustformel genannt: Musste an Originalteilen ein Mehraufwand betrieben werden, um sie wieder in Originalform zu bringen (ausbeulen oder richten), oder unfallbedingt eine Reparatur an wichtigen Funktionsteilen vollzogen werden, damit die Fahrsicherheit wieder hergestellt wird, spricht man von einem Unfallwagen."

    die anderen:

    "Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen."


    Isse Alfa, isse kapuuutt
    Isse BMW, isse auch kaputt

  6. #6
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Das mit der neuen Stoßstange ist so ein völliger Quatsch (nicht auf dich persönlich bezogen, sondern auf die Aussage generell). Ich hab an meinem EVO die 8er gegen die EVO 9 Heckschürze getauscht..., nach deren Aussagen wäre das jetzt ein Unfallwagen!! So eine Megablödsinn!!!!

    Ich glaube einfach es kommt auf die Schwere des Unfalls an und die Teile die getauscht wurden bzw. wie aufwändig es war sie zu erneuern oder zu richten. Also Aussage 1 ist für micht plausibel und richtig!!!

    Ein Auto kann auch Unfallfrei sein wenn der Kotflügel getauscht wurde. Bei 50 Dellen durch Parkrämpler würde ich den auch nicht ausbeulen, sondern ern euern. Ist imo dann auch keine Unfallfahrzeug.

  7. #7
    Passbildfotograf e.V. Mitglied Avatar von voli
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    ich seh schon, sehr schwammig die thematik!

  8. #8
    Avatar von Corny
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    Wenn du ne Stoßstange der Optik wegen oder was auch immer tauschst, heißt das ja noch lange nich, dass da ein Unfall voran gegangen sein muss!
    Das is der ausschlagebende Punkt...hab es einen Fremdkontakt mit einem anderen Fahrzeug, Fußgänger, Tier, Mauer, Baum oder was weiß ich...dann ist es ein Unfallwagen. Und wenn du da nur mit nem Einkaufswagen gegen gefahren bist...rein theoretisch ist es dann ein Unfallwagen, weil du normal sowas zur Anzeige bringen müsstest.
    Fährst du auf dem Parkplatz mit nem Einkaufswagen gegen ein geparktes Auto und entfernst dich, ist das eigentlich Unfallflucht...
    So dumm es klingt, aber deutsche Gesetze sind so...

    Edith sagt:
    Wie man im folgenden Artikel sehr schön erkennen kann, ist aber alles Auslegungssache und kommt am Ende auf den Anwalt an, der es durchboxen muss...
    http://www.autobild.de/artikel/ratge...ht-912017.html
    Geändert von Corny (06.03.2012 um 12:24 Uhr)


    Schlaf gut Armin

  9. #9
    AmtsinhaberAlfafahrer e.V. Mitglied Avatar von äktschenändi
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    Zitat Zitat von Corny Beitrag anzeigen
    Wenn du ne Stoßstange der Optik wegen oder was auch immer tauschst, heißt das ja noch lange nich, dass da ein Unfall voran gegangen sein muss!
    Das is der ausschlagebende Punkt...hab es einen Fremdkontakt mit einem anderen Fahrzeug, Fußgänger, Tier, Mauer, Baum oder was weiß ich...dann ist es ein Unfallwagen. Und wenn du da nur mit nem Einkaufswagen gegen gefahren bist...rein theoretisch ist es dann ein Unfallwagen, weil du normal sowas zur Anzeige bringen müsstest.
    Fährst du auf dem Parkplatz mit nem Einkaufswagen gegen ein geparktes Auto und entfernst dich, ist das eigentlich Unfallflucht...
    So dumm es klingt, aber deutsche Gesetze sind so...
    Und wenn ich mit dem Einkaufswagen in mein eigenes Auto fahre?
    Ich find die Gesetze dahin gehend sogar sehr gut.
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  10. #10
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    Avatar von El-Tobito
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    http://www.unfallauto-verkaufen.net/...fallwagen.html

    find ich ganz informativ.

    nett finde ich auch folgenden satz:

    Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat.
    diesen habe ich aus folgendem artikel:

    http://www.autobild.de/artikel/ratge...ht-912017.html
    Geändert von El-Tobito (06.03.2012 um 15:28 Uhr)

  11. #11
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Wenn ich mit meinem Auto gegen meine eigene Garage fahre muss ich das auch nicht melden und dann die Schürze tausche, weiß keiner das ich das nicht aus Optikgründen getan habe. Wenn man sie sowieso aus Optikgründen tauschen wollte und das kurz voher passiert, ist das nicht mal ne Lüge oder was Verschweigen. Keine bleibenden Schäden, also kein Unfallwagen. Wer will das nachvollziehen wenn nur die Schürze Schrammen hat. DAS kann man nicht definieren, jedenfalls nicht so.

    Dann gehts weiter, Unfall definieren, was versteht man unter Unfall, was ist ein Unfall. Wenn ich stolpere und mit meinem Kopf den Aussenspiegel wegdonner, Unfallwagen?!? Wenn meine Frau aussteigt und dabei mit den HighHeel den Schweller abreißt, Unfallwagen?!? Wenn ich mit meinem Schlüssel der aus der Tasche hängt gegen die Tür komme und ein Kratzer entsteht und ich es lackieren lasse, Unfallwagen?!?

    Es ist einfach eine Auslegungssache welche bei jedem Missgeschick anders behandelt werden muss.
    Geändert von ROVA (06.03.2012 um 20:01 Uhr)

  12. #12

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    Ich meine,bei einem Schaden wie Einkaufswagen oder tiefe Kratzer denke ich kann man nicht als Unfall gellten lassen.Viele möchten dadurch z.b. ne neue Türe obwohl diese leicht zu richten wäre ( je nach Geldbörse und denken des Besitzers).Würde aber sagen,wenn es eine Beschädigung am Fahrzeug gab durch nen KFZ Wild oder sonstigen Unfall wäre mir das recht wenn der Besitzer nen Rechnungsnachweiß und oder ein Gutachten von einem Sachbeamten zur Hand hat.Da kann man dan selber für sich entscheiden ob man das Fahrzeug kauft oder nicht.Wenn er sowas nicht hat dan selber genauestens begutachten oder die Finger weg lassen.

  13. #13
    Avatar von Corny
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    Zitat Zitat von ROVA Beitrag anzeigen
    Wenn ich mit meinem Auto gegen meine eigene Garage fahre muss ich das auch nicht melden und dann die Schürze tausche, weiß keiner das ich das nicht aus Optikgründen getan habe. Wenn man sie sowieso aus Optikgründen tauschen wollte und das kurz voher passiert, ist das nicht mal ne Lüge oder was Verschweigen. Keine bleibenden Schäden, also kein Unfallwagen. Wer will das nachvollziehen wenn nur die Schürze Schrammen hat. DAS kann man nicht definieren, jedenfalls nicht so.

    Dann gehts weiter, Unfall definieren, was versteht man unter Unfall, was ist ein Unfall. Wenn ich stolpere und mit meinem Kopf den Aussenspiegel wegdonner, Unfallwagen?!? Wenn meine Frau aussteigt und dabei mit den HighHeel den Schweller abreißt, Unfallwagen?!? Wenn ich mit meinem Schlüssel der aus der Tasche hängt gegen die Tür komme und ein Kratzer entsteht und ich es lackieren lasse, Unfallwagen?!?

    Es ist einfach eine Auslegungssache welche bei jedem Missgeschick anders behandelt werden muss.
    Wenn du mit deinem Auto gegen dein Haus fährst und dabei die halbe Front neu richten musst, ist dies trotzdem ein Unfall...ob das nun alles dein Eigentum ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle! Und selbst wenn du alles wieder richtig hinbiegst, wenn du es beim Verkauf verschweigst, ist der Kaufvertrag unwirksam...auch wenn nur die Schürze getauscht werden musste...und ja, auch wenn du stolperst und gegen ein Auto fällst und das dabei beschädigst, ist das ein Unfall...
    Was du meinst, sind Bagatellschäden, die muss man wohl nicht gleich als Unfall bezeichnen...wenn man allerdings nen guten Anwalt hat, dann kann man auch einen Einkaufswagen, der gegen ein parkendes Auto gerollt ist, als Unfall durchboxen. Das ist ein Fakt.


    Schlaf gut Armin

  14. #14
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    Avatar von El-Tobito
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    ich sehe es wie corny es bereits sagte. der unfallbegriff selber ist klar definiert, es ist hier lediglich strittig wann dieser anzuwenden ist in verbidnung mit einem verkauf vom fahrzeug.

    ich denke eine einfache vorstellung ist es mit dem einkaufswagen, habe ich eine delle drin, welche ich ausbessern lasse... sollte ich dies dem käufer nicht verschweigen, deswegen würde ich ihn persönlich aber nicht als unfallwagen betitelt. stellt euch vor diese delle wäre noch vorhanden und nicht ausgebessert, dann würde es ja zwangsläufig zur wertminderung kommen.

    sobald es aber nicht bei dieser delle bleibt, also der schade ein ausmaß angenommen hat welcher nicht mit einer kleinen ausbesserung wie smart repair mehr zu behheben ist, kann man von einem unfallwagen sprechen.
    ausgenommen hier sind ausbesserungen wie rostbeseitigung, welche ich aber auch nicht verschweigen würde.

    aber das ist nur meine bescheidene meinung.
    es gibt ja auch mitmenschen, die eine kleine delle benennen aber dabei verschweigen, dass der wagen nicht nur einmal von der brücke gefallen ist.

  15. #15
    Avatar von feiny
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    Es gibt sogar Leute die lassen die Fahrzeugfront alle paar Jahre nur Lackieren weil sie eben Penibel sind und bei Steinschlägen an ihren Lieblingen das "ausgebessert" haben wollen. Sowas kommt bei Fahrzeugen in entsprechenden Preissegment sogar öfters vor! Das sind dann ganz sicher alles keine Unfallwägen und werden auch nicht als solche verkauft.

    Es ist im Prinzip recht einfach, kann es der Verkäufer Plausibel erklären und versteht der Käufer auch was von der Materie lässt sich sehr leicht auf einen Nenner kommen. Treffen zwei vollhonks aufeinander gibt es meist knatsch. Vor allem wenn der Kaufvertrag dann schon unterschrieben ist.

    Und machen wir uns nix vor.. der Ronny hat recht... wenn ihm die Stoßstange nicht gefällt weil sie wie ein Sträusselkuchen aussieht und sie einfach neu Lackiert oder aber eine neue anbaut dann kann er das so behaupten (auch wenn es vielleicht ein Unfall war) wie will man das als Käufer nachvollziehen können?? andersherum genauso... wäre das gerecht wenn er das dann als Unfall deklarieren soll?? Obwohl es gar keiner war? weil er sie vielleicht tatsächlich nur lackiert hat weil ihm der Lack nicht mehr gefallen hat?

    Ich glaube darum gibt es auch keine eindeutige Rechtsprechung dazu, wie will man das klar definieren ohne genau jemals erfahren zu können was der Vorbesitzer damit veranstaltet hat.

    Das ist das schöne an Foren, da sieht man wenigstens meistens vor dem Kauf ganz genau wie die Vorgeschichte eines Auto´s lautet wenn man Glück hat

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